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  • Bonn: Vergewaltigte ein Syrer eine junge Frau, die er vorher in einer Gaststätte kennengelernt hatte? Laut „Truth24” vergewaltigte in Bonn ein 18-jähriger Asylbewerber aus Syrien eine 23-Jährige, nachdem sich die beiden kurz zuvor in einer Gaststätte kennengelernt hatten. Stimmt die Geschichte? Am 14. April 2018 schilderte „Truth24“ einen Vorfall, bei dem ein 18-jähriger syrischer Asylbewerber eine 23-jährige Frau in einer Parkanlage vergewaltigt haben soll. Täter und Opfer sollen sich zuvor in einer Gaststätte kennengelernt haben. „Truth24“ behauptet, laut Statistiken des Bundeskriminalamts (BKA) sowie Polizeiliche Landesstatistiken würden zeigen, dass „vor allem Muslime und Afrikaner für Vergewaltigungen, Mord und Totschlag verantwortlich“ seien. Der Fall stimmt – dies kann man in einer Pressemitteilung der Polizei Bonn nachlesen. Falsch ist jedoch die Behauptung, manche Straftaten gingen „fast ausschließlich“ von „Muslimen und Afrikanern aus“. Der Fall Laut Pressemitteilung kam es in der Nacht des 9. Aprils 2018 zu besagtem Vorfall. Ein 18-jähriger syrischer Asylbewerber soll im Verdacht stehen, eine 23-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Zeugen hätten gegen 04:10 Uhr die Polizei verständigt, nachdem sie vom Opfer angesprochen worden waren. Der Tatverdächtige und die 23-Jährige hatten sich demnach zuvor in einer Gaststätte in der Bonner Innenstadt kennengelernt. Der Tatverdächtige, der zunächst vom Tatort geflüchtet war, stellte sich in den frühen Morgenstunden der Polizei. Er wurde vorläufig festgenommen, ein Haftrichter erließ am nächsten Tag einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 18-Jährigen. Die Behauptung „Truth24“ schreibt, ein Blick in die BKA- und Landesstatistiken würde zeigen, dass Migranten aus Afrika und Muslime „fast ausschließlich“ für Straftaten wie Mord, Totschlag, Raubmorde, Überfallsvergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen verantwortlich seien. Die Sprecherin des BKA dementierte gegenüber CORRECTIV diese Aussage. Ein Blick in die Tabelle 62 des Bundeskriminalamt unter diesem Link verrät: Mord, Totschlag, Raubmorde und Überfallsvergewaltigungen werden nicht überwiegend von Ausländern begangen. Nur bei Gruppenvergewaltigungen ist der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger höher. Außerdem: Die Religionszugehörigkeit sowie der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen werden von Bundeskriminalamt und Polizei nicht erfasst, sondern nur die Staatsangehörigkeit. Wie viele Tatverdächtige also Muslime sind, geht aus Polizeilichen Statistiken nicht hervor.
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