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| - Größtenteils falsch. Der „Vaterschaftsurlaub“ ist Teil des geplanten sogenannten Familienstartzeitgesetzes. Das Gesetz befindet sich aktuell im Referentenentwurf, vorgelegt durch das Bundesfamilienministerium, und wurde noch nicht verabschiedet. Laut dem ARD-Hauptstadtstudio heißt es in dem Entwurf, der zweite Elternteil oder, im Fall einer Alleinerziehenden, eine von ihr ernannte Person, soll nach Geburt des Kindes zwei Wochen zusätzlich bezahlten Urlaub erhalten. Ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, ist unklar. Organisationen, wie die Caritas, geben bis zu 2.000 Euro Unterstützung, aber nicht an alle Eltern, sondern nur an Schwangere mit geringem Einkommen, die ihre wirtschaftliche Situation in einem entsprechenden Antrag nachweisen.
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| - Größtenteils falsch. Der „Vaterschaftsurlaub“ ist Teil des geplanten sogenannten Familienstartzeitgesetzes. Das Gesetz befindet sich aktuell im Referentenentwurf, vorgelegt durch das Bundesfamilienministerium, und wurde noch nicht verabschiedet. Laut dem ARD-Hauptstadtstudio heißt es in dem Entwurf, der zweite Elternteil oder, im Fall einer Alleinerziehenden, eine von ihr ernannte Person, soll nach Geburt des Kindes zwei Wochen zusätzlich bezahlten Urlaub erhalten. Ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, ist unklar. Organisationen, wie die Caritas, geben bis zu 2.000 Euro Unterstützung, aber nicht an alle Eltern, sondern nur an Schwangere mit geringem Einkommen, die ihre wirtschaftliche Situation in einem entsprechenden Antrag nachweisen.
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