Artikel 106 und 107 der Charta der Vereinten Nationen gestatteten Russland den Angriff auf die Ukraine. Die Artikel gäben den „Siegern“ des Zweiten Weltkriegs – darunter Russland – das Recht, gegen die Länder, die gegen sie gekämpft haben, Maßnahmen zu ergreifen. Um dies zu tun, müssten sie nur die anderen „Siegerländer“ benachrichtigen, nicht aber ihre Zustimmung einholen.