Jede Person, die Ukrainisch spreche, könne sich in Deutschland ohne Ausweis als Flüchtling registrieren. Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, sei ebenfalls kein Ausweis notwendig. Eine Meldebescheinigung reiche anschließend aus, um ein Konto zu eröffnen und Hartz IV, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Wohngeld zu beziehen. Es sei zudem möglich, Kindergeld für nicht existente Kinder zu erschleichen.