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  • Verwirrung der Begriffe Fahrerlaubnis bleibt gültig, Führerschein wird getauscht 22.11.2024, 12:36 (CET) Ein Facebook-Sharepic behauptet, alte Führerscheine müssten nicht umgetauscht werden. «Behaltet euren Führerschein!», posten Internet-Nutzer dazu. Doch wenn das stimmt, warum gab es dann jahrelang Diskussionen um den Führerschein-Umtausch? Ein genauer Blick auf die Rechtslage klärt darüber auf, was eine EU-Richtlinie und nationale Vorschriften wirklich bedeuten. Bewertung Die Aussagen des Sharepics sind falsch. Tatsächlich bleibt die Fahrerlaubnis gültig, doch alte Dokumente müssen ersetzt werden. Fakten Das Sharepic auf Facebook behauptet, Führerscheine seien unbefristet gültig und damit könne der Führerschein nicht weggenommen werden. Dabei bezieht sich das Sharepic auf eine EU-Richtlinie von 2006, genauer auf Artikel 13. Darin heißt es: «Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.» «Fahrerlaubnis» mit «Führerschein» verwechselt Jedoch verwechselt der Post die Bedeutung der Wörter «Fahrerlaubnis» mit «Führerschein» und unterschlägt einen wichtigen Beschluss des Bundesrats. Am 15. Februar 2019 hatte der Bundesrat einem Plan zugestimmt, der vorgezogene Umtauschfristen für Führerscheine in Deutschland vorsieht, um EU-Vorgaben umzusetzen. Demnach sollen alte Papierführerscheine in neue Plastikführerscheine mit Mikrochip umgetauscht werden. Dies steht auch in der EU-Richtlinie, die das Sharepic zitiert (S. L403/19 unter (16) und (17)). Die Bundesregierung kann den Plan nun per Verordnung umsetzen. Zudem betont der Bundesrat in der Rechtsverordnung, dass die EU-Umtauschpflicht ausschließlich den Führerschein als Nachweisdokument betrifft. Die Fahrerlaubnis selbst, also das Recht, ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse zu führen, bleibt unbegrenzt gültig. Der Führerschein dient lediglich als offizieller Nachweis dafür. Erlaubnis zum Autofahren bleibt erhalten Weiterhin heißt es darin: «Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch alter Führerscheine in EU-Plastikkarten bis 2033 in der Praxis effektiv umzusetzen.» Es geht also nur darum, den Führerschein in Form einer Plastikkarte umzutauschen. Die Fahrerlaubnis hat damit nichts zu tun. Jede und jeder kann weiterhin auch mit dem neuen Führerschein ein Auto fahren. (Stand: 22.11.2024) Links EU-Richtlinie 2006/126/EG (archiviert) Bundesrat-Beschluss (archiviert) Über dpa-Faktenchecks Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier. Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier. Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier. Schon gewusst? Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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