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| - DSGVO – Namen an Klingelschildern sind zulässig
In Wien sollen wegen der neuen Datenschutz-Grundverordnung 220.000 Namen an Klingelschildern entfernt werden. Die deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz bezeichnet den Vorgang als „unnötig”.
Die Webseite Politikstube veröffentlichte am 18. Oktober 2018 einen Artikel mit der Überschrift: „Der nächste grüne Wahnsinn droht – Alle Klingelschilder weg”. Bei dem Artikel handelt es sich um einen ursprünglichen Facebook-Post des AfD-Politikers Jörg Meuthen. Auch die Webseite Politik24 veröffentlichte den Artikel.
Meuthen schrieb am 18. Oktober auf dem sozialen Netzwerk, der deutsche Eigentümerverband Haus & Grund habe seinen Mitgliedern empfohlen, Namensschilder an vermieteten Wohnungen zu entfernen. Schuld daran sei die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO).
Der Kontext: Das Wiener Wohnungsunternehmen „Wiener Wohnen” wird an 220.000 Wohnungen die Namen an den Klingelschildern entfernen lassen und mit Nummern austauschen. Ein Mieter hatte sich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Anbringung seines Namens an der Haustüre beschwert. Darauf hatte der Haus & Grund hingewiesen. Der Verband befürchtete eine ähnliche Anwendung der DSGVO auch in Deutschland.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BdDI) Andrea Voßhoff gab nun in einem öffentlichen Statement Entwarnung für deutsche Vermieter.
Namen an Klingelschildern sind nach DSGVO zulässig
„Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig“, heißt es in dem Schreiben der Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen stelle „weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine Speicherung in Dateisystemen dar“. Damit falle es nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Datenschutzregelungen, so Voßhoff.
Voßhoff rate dringend allen Verbänden und Institutionen, sich in solchen Fällen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erkundigen: „Wir haben in Deutschland eine föderale Datenschutzaufsicht, die bei der Interpretation der DSGVO mit Rat und Tat zur Seite stehen.”
Eigentümerverband begrüßt Klarstellung
Der Eigentümerverband Haus & Grund zeigte sich erfreut über die Klarstellung der Bundesbeauftragten. „Vermieter können sich im Streitfall hierauf berufen“, bemerkte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Seinen Mitgliedern empfohlen, Namensschildern an Wohnungen zu entfernen, hatte Haus & Grund entgegen der Behauptung von Meuthen jedoch nicht. „Wir hätten (bei weiter fortbestehender Rechtsunsicherheit) unseren Mitgliedern empfohlen, die Namen von den Klingelschildern zu entfernen. Dazu musste es dann nicht mehr kommen, weil die Bundesdatenschutzbeauftragte noch am selben Tag reagiert hat”, teilte ein Sprecher der Eigentümerverbandes CORRECTIV mit.
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