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  • Nein, der Corona-Sonderfonds wurde in Bayern nicht schon 2019 beschlossen Im Haushalt des Freistaats Bayern ist ein Corona-Sonderfonds verankert. Anders als in einigen Beiträgen bei Facebook behauptet, wurde dieser aber nicht schon 2019 verabschiedet. Eine Fassung von vergangenem Jahr enthielt keine Hinweise auf die Corona-Pandemie. Auf Facebook kursiert seit dem 13. Oktober ein Screenshot vom Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern 2019/2020 (hier, hier und hier). In mehreren Beiträgen wird behauptet, der Screenshot beweise, dass die Bayerische Staatsregierung die Pandemie geplant habe beziehungsweise schon seit 2019 von der Covid-19-Pandemie gewusst habe. Ähnliche Beiträge wurden auch per Whatsapp verbreitet, die CORRECTIV von Nutzerinnen und Nutzern zugeschickt wurden. Unsere Recherchen ergaben: Der Auszug auf dem geteilten Screenshot stammt tatsächlich von einer offiziellen Seite der Bayerischen Staatskanzlei. Der Absatz, der im Haushaltsgesetz von Bayern steht, wurde jedoch im März 2020 nachträglich eingetragen. Die Behauptung ist somit falsch. Der Corona-Sonderfonds stand 2019 nicht im Haushaltsgesetz von Bayern In dem Screenshot, der in den Sozialen Netzwerken kursiert, ist folgende Überschrift zu lesen: „Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie“. Darüber stehen zwei verschiedene Daten: „Fassung: 24.05.2019“ und „Text gilt ab: 01.01.2020“. Eine Nutzerin kommentierte dies in einem Facebook-Beitrag am 13. Oktober 2020 mit den Worten: „Woher konnten Sie [die Bayerische Staatsregierung] Mitte 2019 überhaupt Wissen das Wir [sic] eine CORONA-Pandemie haben?“ Inzwischen haben bereits mehrere Nutzer den Beitrag der Frau kommentiert. Sie wiesen darauf hin, dass das Haushaltsgesetz bereits 2019 verabschiedet wurde, der Absatz zum Sonderfonds Corona-Pandemie sei im März 2020 nachgetragen worden. Ein Mann schrieb zum Beispiel: „Sorry, was erst so aussieht entpuppt sich dann doch als ein Irrtum. Der Artikel 2a wurde erst am 19.3.2020 in das alte Gesetz eingefügt: s. § 1 Ziff. 3.“ Zu diesem Ergebnis kam auch CORRECTIV: Die ursprüngliche Fassung des Haushaltsgesetzes des Freistaat Bayern vom 24. Mai 2019 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Website der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht. Darin war der „Absatz 2a“ zum Corona-Sonderfonds nicht enthalten. Auch an anderen Stellen in dieser Fassung kam das Wort Corona nicht vor. Erst am 19. März 2020 stimmte der Landtag des Freistaates Bayern dem Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 zu und verabschiedete ein erstes „Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020“ (NHG 2019/2020). Mit diesem Beschluss wurde der Absatz „2a“ nachträglich eingefügt. Darüber berichtete zum Beispiel der Bayerische Rundfunk. Die Bayerische Staatsregierung hat den Sonderfonds für die Corona-Pandemie aufgesetzt. Der Landtag stimmte damit zu, dass der Freistaat Kredite in Höhe von zunächst zehn Milliarden Euro aufnehmen könne. Dies wurde im Haushaltsgesetz 2019/2020 verankert. Nachdem die Ausgangsbeschränkungen in Bayern am 21. März 2020 beschlossen wurden, wurde die Kreditermächtigung am 31. März 2020 nochmals um zehn Milliarden auf zwanzig Milliarden Euro erhöht. Redigatur: Bianca Hoffmann, Uschi Jonas
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  • German
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