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| - Nein – „Flüchtlingsvater“ kassiert nicht 7.300 Euro pro Monat
Die Webseite „Guido Grandt – News uncensored“ berichtet über einen Bescheid vom Landratsamt Leipzig, der seit zwei Wochen im Internet kursiert. Doch auch dieser Artikel enthält Fehler.
Laut einem Bescheid des Landratsamts Leipzig werden einer Frau und neun Kindern 7.300 Euro im Monat zugewiesen. Nach Abzug der Unterkunftskosten – die bei einer 10-köpfigen Familie ungefähr 4000 Euro betragen können, die nicht ausgezahlt sondern direkt an die Unterkunft überwiesen werden – sind das ungefähr 300 Euro pro Person pro Monat. Guido Grandt spricht von einem „Flüchtlingsvater“ – doch das ist falsch, in dem Bescheid taucht nur eine erwachsene Frau auf. Wir hatten bereits über den Bescheid berichtet, ebenso wie der „Bildblog“ und „Mimikama“.
Guido Grandt ist sauer, wütend. Auf seinem Blog schreibt er „Sozialhilfe für den deutschen Rentner wird abgelehnt, weil er und seine Frau durch ihre lebenslange Arbeit Geld für die eigene Beerdigung zurückgelegt haben. Währenddessen erhalten in der gleichen Stadt Flüchtlinge, die auf gut deutsch hier noch keinen Finger krumm gemacht haben, einen wahren Geldregen. Das Ergebnis: Deutsch: 258 Euro. Syrien: 7.300 Euro.“
Grandt spielt einen Deutschen in finanzieller Not gegen eine Flüchtlingsfamilie in finanzieller Not aus. Das ist problematisch.
Grandt vergleicht zudem falsche Zahlen. Denn der deutsche Rentner und dessen Frau sollen laut Grandt eine Rente von 2.312 Euro pro Monat erhalten. Die 258 Euro sind das Geld, dass der Mann nach Abzügen und Ausgaben für das Altersheim seiner Frau zum Leben übrig hat. Die Frau erhält nach Abzügen ungefähr 300 Euro. Das ist definitiv kein „wahrer Geldregen“.
Dass Kosten für die Pflege Bürden für die Angehörigen sein können, ist ein Problem, über das berichtet werden muss. Doch das Spiel „arm gegen arm“ hilft nicht.
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