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  • Zustellbedingungen unverändert Pakete dürfen weiter beim Nachbarn abgegeben werden 26.2.2025, 13:14 (CET) Häufig landen Pakete in der Nachbarschaft, wenn der Empfänger nicht daheim zu erreichen ist. Auf Social Media verbreitet sich im Februar 2025 die Behauptung, ab 1. März gebe es ein Verbot für Paketzusteller, Sendungen bei einem Nachbarn abzugeben. Grund dafür sollen angeblich die gestiegenen Beschwerden über beschädigte oder verschwundene Pakete sein. Stimmt das wirklich? Bewertung Falsch. Es gibt kein solches Verbot. Fakten Angenommen, solch ein Verbot wäre tatsächlich geplant, dann verbreiteten große deutsche Medien diese Nachricht. Doch dem ist nicht so. Zwar wird das Thema Paketzustellung immer wieder in verschiedenen Artikeln aufgegriffen, doch lässt sich eine Berichterstattung über ein tatsächliches Zustellverbot beim Nachbarn nicht finden. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die meisten Paketdienste festgelegt, das Paket beim Nachbarn abgeben zu dürfen - etwa DHL, Hermes, UPS oder DPD. Der Rechtsprechung zufolge darf ein Paket beim Nachbarn zugestellt werden, wenn der Empfänger dem zustimmt. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 07. April 2022 eine Bedingung festgelegt. Die Regelung ist nur dann gültig, wenn der Empfänger zwingend über die alternative Zustellung informiert wird. Gibt es also eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten und keinen Widerspruch zur Zustellung beim Nachbarn, ist dies rechtlich einwandfrei. Die Zahl der Beschwerden über die Post und andere Logistikunternehmen ist zuletzt tatsächlich gestiegen, wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (via «Spiegel Online») berichtet. Demnach gingen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 bei der Bundesnetzagentur rund 31.700 Verbraucherbeschwerden ein - ein Anstieg von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei entfielen etwa 90 Prozent der Beschwerden auf Paketdienstleister DHL. Jedoch ist der Anteil der Beschwerden an den Milliarden an Sendungen, die jedes Jahr in Deutschland verschickt werden, trotzdem eher gering. (Stand: 26.02.2025) Links TikTok-Video mit der Desinformation (archiviert) Instagram-Post mit der Desinformation (archiviert) Websuche nach Artikeln über angebliches Zustellverbot an Nachbarn (archiviert) Entscheidung des Bundesgerichtshofes (archiviert) Ergo-Rechtsportal über Paketlieferungen (archiviert) Verbraucherzentrale Niedersachsen über Paketlieferungen (archiviert) DHL-AGB über Zustellung (archiviert) Hermes-AGB über Zustellung (archiviert) dpa-Artikel über Zustell-Beschwerden via «spiegel.de» (archiviert) Über dpa-Faktenchecks Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier. Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier. Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier. Schon gewusst? Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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