schema:text
| - Bundestagswahl 2025
Wegen Formfehler: In Aachen gibt es keine AfD-Direktkandidaten
20.2.2025, 18:16 (CET)
Auf dem Wahlzettel für die Bundestagswahl scheint hier eine Partei zu fehlen, was deren Anhänger in sozialen Netzwerken erzürnt. Da bei den Erststimmen in Aachen (Nordrhein-Westfalen) die AfD (Alternative für Deutschland) nicht zur Auswahl steht, wird in den Beiträgen Manipulation oder Betrug gewittert. Ist da was dran?
Bewertung
Nein, das ist falsch. Die Kandidaten der AfD schafften es in den Aachener Wahlkreisen nicht auf den Stimmzettel, weil dafür notwendige Formalitäten nicht eingehalten wurden.
Fakten
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gibt es in Aachen zwei Wahlkreise. Dabei handelt es sich um Aachen I und Aachen II. Bei den in den sozialen Netzwerken geteilten Beiträgen sind Wahlzettel aus dem Wahlkreis 87 - Aachen II zu sehen. Dort stehen bei der Erststimme die folgenden Kandidaten zur Auswahl: Claudia Moll (SPD), Catarina Santos-Wintz (CDU), Anna Kysil (Grüne), Natalie Pütz (FDP), Florian Müller (Die Linke), Andreas Wollermann (Freie Wähler) und Marcel Verkooyen (Volt).
Die AfD kann in dem Wahlkreis mit der Zweitstimme gewählt werden, fehlt aber bei den Erststimmen. Der Vorschlag der AfD sei zwar fristgerecht vorgelegt worden, erfüllte aber nicht die für eine Zulassung erforderlichen gesetzlichen Anforderungen der Bundeswahlordnung. So steht es in einer Pressemitteilung der Städteregion Aachen.
Beide Direktkandidaten der AfD nicht zugelassen
In gar beiden Wahlkreisen Aachen I und II steht bei den Erststimmen die AfD nicht zur Auswahl. Die zuständigen Wahlausschüsse der Stadt und der Städteregion Aachen haben am 24. Januar 2025 die Aufstellungen der AfD-Kandidaten Manuel Krauthausen (Aachen I) und Markus Matzerath (Aachen II) wegen eines formalen Fehlers für ungültig erklärt.
Der Grund ist, dass beide Kandidaten in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung für die Wahlkreise 86 (Aachen I) und 87 (Aachen II) gewählt wurden. Damit konnten nach Angaben des Kreiswahlausschusses Mindestanforderungen für die Kandidatenaufstellung von Parteibewerbern nicht erfüllt werden. Die Wahl entsprach also nicht den Vorgaben in Paragraph 21 des Bundeswahlgesetzes.
Darin ist festgelegt, dass Kandidaten nur von Mitgliedern gewählt werden dürfen, die im entsprechenden Wahlkreis wahlberechtigt sind. Die AfD legte gegen das Vorgehen der Wahlausschüsse Beschwerde ein - ohne Erfolg: Ende Januar bestätigte der Landeswahlausschuss Nordrhein-Westfalen die Entscheidungen.
(Stand: 20.2.2025)
Links
Übersicht der Wahlkreise zur Bundestagswahl 2025 (archiviert)
Kandidatenübersicht beim WDR zum Wahlkreis 87 - Aachen II (archiviert)
Pressemitteilung der Städteregion Aachen zu formellen Voraussetzungen (archiviert)
WDR zum Formfehler der AfD in Aachen (archiviert)
Kreiswahlauschuss zu den Mindestanforderungen (archiviert)
Paragraph 21 des Bundeswahlgesetzes (archiviert)
Landeswahlausschuss weist Beschwerden zurück (archiviert)
Über dpa-Faktenchecks
Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.
Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.
Schon gewusst?
Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
|