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  • Nach FPÖ-Regierungsauftrag Bundespräsident Steinmeier wird erfundene Aussage zugeschrieben 10.1.2025, 17:50 (CET) Nach dem Scheitern der Koalitionsgespräche von ÖVP, SPÖ und Neos sowie dem Abbruch der darauffolgenden Gespräche zwischen ÖVP und SPÖ erhält die rechtspopulistische FPÖ den Regierungsbildungsauftrag in Österreich. Nun geht es in einer in den sozialen Medien vermehrt kursierenden Behauptung um ein vermeintliches Zitat vom Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Wenn rechtspopulistische Parteien in Deutschland den Wahlsieg erringen sollten, wolle er ihnen «keinen Auftrag zur Regierungsbildung geben», soll Steinmeier angeblich gesagt haben, «koste es, was es wolle». Bewertung Das dem Bundespräsidenten zugeschriebene Zitat ist frei erfunden. Das bestätigt das Bundespräsidialamt auf dpa-Anfrage. Fakten Das Bundespräsidialamt stellt klar: Dies ist kein echtes Zitat Steinmeiers. Die Sprecherin des Bundespräsidenten teilt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) schriftlich mit: «Das Zitat ist frei erfunden, es ist keine Aussage des Bundespräsidenten.» Nach öffentlichen Auftritten des Bundespräsidenten werden seine Reden und Aussagen auf seiner Homepage sowie in Ausschnitten auf seinen Social-Media-Plattformen und dem X-Kanal der Sprecherin veröffentlicht. Eine Suche mit dem vollständigen Zitat liefert jedoch keinen Treffer. Doch nicht nur dieses angebliche Steinmeier-Zitat macht online die Runde. So kursiert auch eine angebliche Drohung des Bundespräsidenten, dass die kommende Bundestagswahl annulliert werden könnte, sollte die falsche Partei gewinnen. Auch diese Aussage ist laut Bundespräsidialamt ein Fake. Auftrag zur Regierungsbildung in jedem Land anders Während das Prozedere mit dem Auftrag zu Regierungsbildung in manchen anderen europäischen Ländern üblich ist, wie in diesem Fall Österreich, läuft es in Deutschland anders ab. Hier gibt der Bundespräsident nach einer Bundestagswahl keinen Auftrag an eine Partei, eine Regierung zu bilden. Gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers zur Wahl vor und ernennt den Gewählten anschließend. Auch die Bundesministerinnen und -minister werden von ihm - auf Vorschlag des Bundeskanzlers - ernannt und entlassen (Artikel 64 des Grundgesetzes). In dieser Rolle ist der Bundespräsident zwar Teil der Regierungsbildung, jedoch neutral und an den verfassungsmäßigen Rahmen gebunden. (Stand: 10.1.2025) Links X-Account der Sprecherin des Bundespräsidenten Google-Suche mit falschem Zitat (archiviert) Reden und Interviews des Bundespräsidenten (archiviert) Offizielle Webseite des Bundespräsidenten (archiviert) Amtliche Funktionen des Bundespräsidenten (archiviert) dpa-Faktencheck über vermeintiche Steinmeier-Behauptung Artikel 63 des Grundgesetzes (archiviert) Über dpa-Faktenchecks Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier. Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier. Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier. Schon gewusst? Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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