„Anonymousnews“ berichtet falsch über Urteil in Erfurter Vergewaltigungs-Fall
Laut „Anonymousnews“ ist ein Vergewaltiger einer Haftstrafe entgangen. Tatsächlich wurde der Angeklagte aufgrund von „Schuldunfähigkeit“ freigesprochen. Für ihn bedeutet das dennoch Freiheitsentzug – durch die Einweisung in eine psychiatrische Klinik.
Die Website „Anonymousnews“ veröffentlichte am 28. Februar 2018 einen Beitrag mit folgender Schlagzeile: „Erfurt: 56-jährige Deutsche niedergeknüppelt und brutal vergewaltigt – Iraker entgeht Haftstrafe“.
Laut „Anonymousnews“ wurde der Täter freigesprochen. Die Begründung: Der Täter sei psychisch krank.
Wir haben das zuständige Landgericht gefragt, was es mit dem Gerichtsurteil auf sich hat.
Entscheidung des Gerichts ist kein Freispruch
Laut Landgericht Erfurt soll der 33 Jahre alte Angeklagte eine Frau, die ihren Hund ausführte, in Erfurt überfallen und vergewaltigt haben. Die Polizei hat ihn zehn Tage später in Straßburg gegen seinen vehementen Widerstand festgenommen. Seitdem befand er sich in Untersuchungshaft.
Ein psychiatrisches Guthaben habe ergeben, dass der Täter während der Tat schuldunfähig war. Verteidigung und Staatsanwalt hatten daraufhin einen Freispruch gefordert.
Das Gericht sprach den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit frei.
Dennoch gleiche die Entscheidung des Gerichts nicht einem Freispruch, sondern einer Verurteilung.
Einweisung in geschlossene Abteilung bedeutet Freiheitsentzug
Der Grund: Das Gericht verordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Weitere rechtswidrige Taten seien zu erwarten.
Die Einweisung erfolgt in eine geschlossene Abteilung und bedeutet damit Freiheitsentzug.