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  • Gerücht über Todesfälle nach Corona-Impfungen im Sana-Klinikum ist frei erfunden Vor allem auf Facebook und Telegram kursiert aktuell das Gerücht, dass 50 Mitarbeitende im Berliner Sana-Klinikum zeitlich nach Covid-19-Impfungen gestorben seien. Für die Behauptungen gibt es keinerlei Belege. Das Klinikum weist sie als Falschmeldung zurück, das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreiterin des Gerüchts erlassen. In Sozialen Netzwerken kursieren seit Anfang Februar Gerüchte über Todesfälle im Berliner Sana-Klinikum im Zusammenhang mit Impfungen gegen Covid-19. Es wird behauptet, zeitnah nach der Impfung des Personals seien „inzwischen rund 50 Personen“ gestorben. Zudem habe die Klinikleitung alle „zum Stillschweigen verdonnert“ und mit „Jobverlust“ gedroht. Als Quelle wird eine anonyme Angehörige eines Klinikmitarbeiters genannt. Der Beitrag wurde mutmaßlich ursprünglich Anfang Februar veröffentlicht. Seitdem kursieren Kopien des Beitrags auf Facebook und Telegram. Die Behauptungen sind laut der Klinikleitung frei erfunden. Es gibt keinerlei Hinweise für Todesfälle von Angestellten, die Klinik geht nach eigenen Angaben rechtlich gegen die Urheberin des Gerüchts vor. Pressesprecher des Sana-Klinikums: „Alle erfreuen sich bester Gesundheit“ Auf unsere Anfrage schrieb uns ein Pressesprecher der Sana-Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH (Trägerin der Sana-Klinik Lichtenberg), dass es sich bei den verbreiteten Gerüchten um „frei erfundene Nachrichten, also Fake News“ handele. Die Klinik sei zudem juristisch gegen die Urheberin des Beitrags vorgegangen. Keine einzige Person, die im Berliner Sana-Klinikum angestellt und gegen Covid-19 geimpft worden ist, sei gestorben, schreibt der Pressesprecher: „Alle erfreuen sich bester Gesundheit.“ Weitere Verbreitung der Falschbehauptung gerichtlich untersagt Das Landgericht Hamburg habe der Facebook-Nutzerin die weitere Verbreitung der falschen Behauptung untersagt, schrieb uns der Pressesprecher weiter. Das Landgericht bestätigte uns dies auf Anfrage: „Die mit Beschluss vom 8. März 2021 erlassene einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg bezieht sich auf die von der Antragsgegnerin zuvor verbreiteten Behauptungen, 50 Mitarbeiter seien nach Impfungen verstorben und die Klinikleitung habe „alle zum Stillschweigen verdonnert“. Ordnungsmittel für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das mit der einstweiligen Verfügung ausgesprochene Verbot entsprechender Äußerungen sind von Gesetzes wegen anzudrohen.“ Redigatur: Alice Echtermann, Matthias Bau Update 18.03.2021: Wir haben den Faktencheck um das Statement des Landgerichts Hamburg ergänzt.
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