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  • Nein, Deutschland ist kein Schlaraffenland für Ausländer In Deutschland bekommen Bedürftige Sozialleistungen über Hartz-IV. Die Aussage einer Tafel auf Facebook, dass nur nicht-Deutsche bestimmte Leistungen umsonst erhalten, ist falsch. Eine Tafel auf Facebook behauptet, dass für einen Nicht-Deutschen Deutschland ein Schlaraffenland sei, in dem man alles umsonst bekäme: Krankenversicherung, Zahnersatz, Wohnraum, Bus und Bahn, Führerschein, WLan und GEZ-Gebühren. Der Schriftzug steht auf einem, schwarzen Hintergrund, der Titel: „Willkommen im Schlaraffenland“. Der Schlusssatz: „Grundvoraussetzung ist, dass du kein Deutscher bist !!“ ist in fetten weißen Buchstaben geschrieben. Die Goodies, die man angeblich in Deutschland nur erhält, wenn man „kein Deutscher“ ist, sind in roten Lettern aufgeführt. Am 5 Dezember wurde die Tafel gepostet, bis zum 17 Dezember hat er 1481 Likes und 106 Kommentare. Zudem wurde er 3138 Mal geteilt. Der Inhalt der Tafel stellt eine Falschmeldung dar. In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch, wer Anspruch auf die Leistungen im Hartz IV-System, hat. Hartz IV erhalten diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Arbeit suchen. Das sind Deutsche und Ausländer, die langfristig in Deutschland wohnen. Ausländer zählen nur mit Einschränkungen dazu: Sie müssen über ein Aufenthaltsrecht verfügen. Das heißt, der Asylsuchende muss anerkannt sein. Über Hartz IV wird dem Bedürftigen der Wohnraum bezahlt, und die Krankenversicherung wird übernommen. Das gilt für bedürftige Deutsche und Ausländer. Für den Nahverkehr gibt es in den jeweiligen Verkehrsverbünden für Hartz IV-Empfänger vergünstigte Monatstickets. Die Kosten für einen Führerschein übernimmt die Arbeitsagentur dann, wenn die Person dadurch Aussicht hat, einen Job zu bekommen und für sich selber sorgen zu können. Der anerkannte Flüchtling ist, sofern er bedürftig ist und keine Arbeit hat, dem Hartz IV-Bezieher gleichgestellt. Hier gilt beim Zahnersatz die Forderung im Sozialgesetzbuch §23 SBGB V. Befindet sich die Person noch in der Anerkennungsphase, ist die Versorgung über das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Flüchtlinge, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, bekommen weniger als Hartz-IV Empfänger. Das haben wir in einem anderen Faktencheck aufgezeigt. Beispiel Zahnersatz: Den bekommt ein Flüchtling nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz nur, „wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen ausnahmsweise unaufschiebbar ist“. Es muss sich also um einen Notfall handeln. Ein Hartz-IV-Bezieher ist von den GEZ-Gebühren befreit. Kosten für W-Lan und Handy sind schon in den Hartz IV-Satz eingerechnet und werden nicht gesondert übernommen. Deutschland ist ein Sozialstaat. Menschen, die nicht selbstständig für sich sorgen können, werden unterstützt, das gilt für bedürftige Deutsche und auch bedürftige Ausländer, die müssen dafür allerdings einen Aufenthaltstitel haben oder um Asyl nachsuchen.
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  • German
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