About: http://data.cimple.eu/claim-review/9d766f0a06da8eea53ad13b016c0236459cadefad91fceef2c08b5b5     Goto   Sponge   NotDistinct   Permalink

An Entity of Type : schema:ClaimReview, within Data Space : data.cimple.eu associated with source document(s)

AttributesValues
rdf:type
http://data.cimple...lizedReviewRating
schema:url
schema:text
  • Foto aus Hessen: Wahlurnen dürfen aus Pappe sein Online heißt es, in Hessen werde Wahlbetrug bei der Bundestagswahl einfach gemacht. Der Grund: In den Wahllokalen stünden Wahlurnen aus Pappe. Doch das ist laut der Bundeswahlleiterin erlaubt. Entscheidend ist, dass sie blickdicht, mit einem Deckel versehen und verschließbar sind. „Auch in Hessen wird der Wahlbetrug zur Bundestagswahl 2025 so einfach wie möglich gestaltet“, heißt es in Beiträgen auf Telegram, Facebook und X über ein Foto mit tausenden Aufrufen. In den dortigen Wahllokalen würden flächendeckend „obskure und unverschlossene Pappkonstruktionen als Wahlurnen“ eingesetzt. Hinter der Behauptung steckt Anonymousnews, eine Webseite, die regelmäßig Falschnachrichten verbreitet. Auch die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Initiative „Ein Prozent“ teilte ein Foto der Wahlurne. Doch anders als behauptet, ist die Wahlurne auf dem Foto verschlossen. Es ist auch nicht „obskur“, dass sie aus Pappe ist. Wahlurnen müssen blickdicht, mit einem Deckel versehen sein und verschließbar sein Regelungen zu Wahlurnen finden sich im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung. Paragraf 51 Bundeswahlordnung regelt die Maße der Wahlurne und legt fest, dass sie einen Deckel und einen Spalt für die Stimmzettel haben muss. Sie muss zudem verschließbar sein. In Paragraf 33 des Bundeswahlgesetzes über die Wahrung des Wahlgeheimnisses heißt es außerdem: „Für die Aufnahme der Stimmzettel sind Wahlurnen zu verwenden, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellen.“ Das bedeutet, dass keine transparenten Wahlurnen eingesetzt würden, wie uns Susanne Hillen, Sprecherin der Bundeswahlleiterin, auf Nachfrage schreibt. Eine andere Vorgabe zum Material der Wahlurne gebe es im Wahlrecht dagegen nicht. Auf dem Foto in Sozialen Netzwerken ist zu erkennen, dass die Wahlurne blickdicht und mit einem Deckel versehen ist. Zudem ist sie mit einem Klebestreifen verschlossen. Das ist konform mit den gesetzlichen Regelungen, wie uns Hillen schreibt: „Es muss irgendeine Art Verschlussmöglichkeit vorliegen, die eine durchgehende Verbindung von Urnengehäuse und Deckel bis zum Schluss der Wahlhandlung darstellt/sichtbar macht“. Die Art und Beschaffenheit von Siegeln, Schlössern oder ähnlichem ist laut Hillen deswegen nicht festgelegt, weil es „ immer wieder neue Materialien/Techniken zum Verschließen gibt.“ Das Mindeste, so erklärt Hillen, sei aber ein Klebestreifen oder eine Schnur mit Siegel. Alle Faktenchecks rund um die Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier. Redigatur: Steffen Kutzner, Gabriele Scherndl
schema:mentions
schema:reviewRating
schema:author
schema:datePublished
schema:inLanguage
  • German
schema:itemReviewed
Faceted Search & Find service v1.16.115 as of Oct 09 2023


Alternative Linked Data Documents: ODE     Content Formats:   [cxml] [csv]     RDF   [text] [turtle] [ld+json] [rdf+json] [rdf+xml]     ODATA   [atom+xml] [odata+json]     Microdata   [microdata+json] [html]    About   
This material is Open Knowledge   W3C Semantic Web Technology [RDF Data] Valid XHTML + RDFa
OpenLink Virtuoso version 07.20.3238 as of Jul 16 2024, on Linux (x86_64-pc-linux-musl), Single-Server Edition (126 GB total memory, 5 GB memory in use)
Data on this page belongs to its respective rights holders.
Virtuoso Faceted Browser Copyright © 2009-2025 OpenLink Software