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  • EU-Kommission prüft Tiktok Rumänisches Verfassungsgericht annulliert Präsidentenwahl 10.2.2025, 14:50 (CET) Bei den Präsidentschaftswahlen in Rumänien Ende November 2024 erhielt der prorussische Kandidat Calin Georgescu im ersten Wahlgang völlig überraschend die meisten Stimmen. Doch die Wahl muss wiederholt werden. In sozialen Netzwerken kursieren Behauptungen, die EU habe die Abstimmung annulliert. Aber stimmt das? Bewertung Die Behauptung ist falsch. Das Oberste Gericht Rumäniens erklärte die Wahl für ungültig. Grund waren Geheimdiensterkenntnisse, wonach es auf der Videoplattform Tiktok zu von Russland gesteuerten Manipulationen zugunsten des kremlfreundlichen Kandidaten kam. Fakten Der bis dahin weitgehend unbekannte Rechtsextreme Calin Georgescu erhielt im ersten Wahlgang der rumänischen Präsidentschaftswahlen am 24. November 2024 völlig überraschend die meisten Stimmen. Auf Platz zwei kam die konservativ-liberale Politikerin Elena Lasconi. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte die Wahl Anfang Dezember 2024 für ungültig, weil der gesamte Wahlprozess irregulär verlaufen sei. Unter anderem seien die Wähler durch gesetzwidrig bevorzugte Behandlung eines Kandidaten in den sozialen Medien manipuliert worden, argumentierte das Gericht. Geheimdiensterkenntnissen zufolge hatten zahlreiche Tiktok-Konten Georgescus Inhalte kurz vor der Wahl massenhaft verbreitet. Aus entklassifizierten Dokumenten geht hervor, dass kurz vor der Wahl 25.000 Konten bei Tiktok direkt mit dem Politiker verknüpft waren. 797 davon existierten bereits seit Jahren, waren aber zuvor kaum aktiv. Der Inlandsgeheimdienst SRI hebt hervor, dass zahlreiche Konten dieselbe IP-Adresse hatten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, ob bei Georgescus Tiktok-Kampagne die Wähler mit Methoden beeinflusst wurden, die laut Rumäniens Wahlgesetz verboten sind. Tiktok habe es versäumt, den Politiker und dessen Beiträge als Wahlwerbung zu kennzeichnen. Ferner solle ermittelt werden, ob es dabei zu Geldwäsche gekommen ist. Georgescu hatte vorher der Wahlbehörde erklärt, er habe für seinen äußerst intensiven Wahlkampf bei Tiktok «null» Finanzmittel aufgewendet. Geheimdiensterkenntnissen zufolge kostete sein Online-Wahlkampf hingegen eine Million Euro. Georgescu wehrte sich gegen die Wahlannullierung, klagte in Rumänien gegen die Wahlbehörde und wandte sich auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Bei beiden Verfahren scheiterte er zunächst. In Bukarest demonstrierten Tausende Menschen gegen die Annullierung der Wahl. Die EU-Kommission prüft nun, ob Tiktok gegen geltende Regelungen in der Europäischen Union, insbesondere das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat. Aufgabe der Brüsseler Behörde als «Hüter der Gesetze» ist es, die Einhaltung von europäischem Recht zu überprüfen. Im Fokus steht dabei, ob das Videoportal des chinesisches Unternehmens Bytedance vorgeschriebene Maßnahmen zum Schutz demokratischer Wahlen unterlassen hat. (Stand: 10.2.2025) Links Falschbehauptung bei Facebook (archiviert) Falschbehauptung bei Tiktok (archiviert) Entscheidung des Verfassungsgerichts, rumänisch (archiviert) Mitteilung der Staatsanwaltschaft, rumänisch (archiviert) Entklassifizierte Geheimdienstdokumente, rumänisch (archiviert) Entklassifizierte Geheimdienstdokumente II, rumänisch (archiviert) ARD-Bericht zur Wahlannullierung (archiviert) «Zeit»-Bericht zur ersten Runde der Präsidentschaftswahlen (archiviert) Deutschlandfunk-Bericht zu Protesten (archiviert) Mitteilung des EGMR (archiviert) Gesetz über digitale Dienste (DSA), englisch (archiviert) Infos der EU-Kommission zum Gesetz über digitale Dienste (archiviert) Mitteilung der EU-Kommission zum Verfahren gegen Tiktok (archiviert) Über dpa-Faktenchecks Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier. Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier. Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier. Schon gewusst? Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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