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  • Kühnert zurückgetreten Zahlen im Sharepic über deutschen Politiker veraltet 25.11.2024, 11:02 (CET) Mitglieder des deutschen Parlamentes, die Bundestagsabgeordneten, erhalten für ihre Tätigkeit Geld, sogenannte Diäten. Ein Sharepic zu den angeblichen Bezügen Kevin Kühnerts als Mitglied des Bundestags, dem er trotz seines Rücktritts als SPD-Generalsekretär bis auf weiteres angehört, wird auch in der Schweiz verbreitet. Darauf heisst es, der Politiker erhalte monatlich eine Abgeordnetenentschädigung von 10.591,70 Euro sowie von der SPD ein Gehalt als Generalsekretär in Höhe von 9.000 Euro pro Monat. Hinzu komme noch die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete von 4.725,48 Euro. Doch sind diese Zahlen korrekt? Bewertung Zu den im Sharepic verbreiteten Zahlen fehlt Kontext. Für den Oktober, den Monat seines Rücktritts, habe Kühnert laut einem SPD-Sprecher letztmalig die volle Vergütung als SPD-Generalsekretär erhalten. Die anderen Zahlen sind veraltet. Die sogenannte Kostenpauschale ist zudem für bestimmte Ausgaben in Zusammenhang mit einem Bundestagsmandat vorgesehen. Fakten Abgeordnete im Deutschen Bundestag (Parlament) erhalten eine sogenannte Aufwandsentschädigung, auch Diäten genannt. Im Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, heisst es dazu in Artikel 48 Absatz 3: «Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.» Sie unterliegt der Einkommenssteuer. Die Idee dahinter: Die Gefahr, dass sich Abgeordnete bestechen lassen, soll verringert werden. Die Abgeordnetenentschädigung, die auch Kevin Kühnert erhält, wurde im Sommer 2024 angepasst und beträgt seit dem 1. Juli monatlich 11.227.20 Euro. Zuvor lag sie tatsächlich bei 10.591,70 Euro pro Monat. Diese Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Als Generalsekretär der SPD verdiente Kevin Kühnert gemäss eigenen Angaben 9.000 Euro brutto monatlich. Auf seiner Abgeordnetenseite wurde unter dem Punkt «Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat» der Tag seines Rücktritts als Generalsekretär der SPD aus gesundheitlichen Gründen (7.10.2024) ergänzt. Erhält Kevin Kühnert dennoch weiterhin Gehalt von der SPD? SPD-Sprecher: Kühnert erhielt für Oktober letztmalig SPD-Gehalt Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärte ein Parteisprecher per E-Mail: «Kevin Kühnert hat im Oktober 2024 die volle vereinbarte Vergütung als SPD-Generalsekretär erhalten.» Darüber hinaus gebe es keine weiteren Zahlungen vom SPD-Parteivorstand an den Ex-Generalsekretär. Die sogenannte Kostenpauschale zur Abgeordnetenentschädigung dazuzurechnen, ist zudem irreführend. Die steuerfreie Pauschale ist dazu gedacht, «die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen» abzudecken. Sie orientiert sich am Durchschnittsaufwand. «Im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen», erklärt der Bundestag dazu. Dazu gehört etwa die Miete oder die Ausstattung für ein Wahlkreisbüro, die Wahlkreisbetreuung etwa durch Veranstaltungen oder die Ausgaben für einen Zweitwohnsitz in Berlin, falls der Wahlkreis woanders liegt. Die Pauschale beträgt derzeit 5.051,54 Euro (zuvor 4.725,48 Euro) monatlich. Die Kostenpauschale kann zudem gekürzt werden: Wenn sich ein Mitglied des Bundestages nicht in die Anwesenheitsliste der Sitzungen einträgt, so werden ihm 100 Euro von der Kostenpauschale abgezogen - bei unentschuldigtem Fehlen 200 Euro. (Stand: 22.11.2024) Links Facebook-Post von Kevin Kühnert (archiviert) Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 48 (archiviert) Bundesministerium der Justiz: Abgeordnetengesetz (archiviert) Deutscher Bundestag: Aufwandsentschädigung, 7.2023 Bundestag: Kostenpauschale Januar 2023 Deutscher Bundestag: Kostenpauschale, 1.2024 (archiviert) Deutscher Bundestag: Aufwandsentschädigung, 5.2024 (archiviert) Deutscher Bundestag: Grundgesetz (archiviert) Deutscher Bundestag: Kevin Kühnert (archiviert) Tagesschau: Kevin Kühnert tritt zurück, 7.10.2024 (archiviert) Über dpa-Faktenchecks Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier. Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier. Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an factcheck-schweiz@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier. Schon gewusst? Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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