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  • Keine Belege für Aussage von Willy Brandt über Demonstrationsrecht als „Grundrecht“ statt „Gnadenrecht“ Der „Deutschland-Kurier“ verbreitet auf Facebook eine angebliche Aussage des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Willy Brandt. Demnach soll er gesagt haben, das Recht zu demonstrieren sei ein Grund- und kein Gnadenrecht. Es gibt jedoch keine Belege, dass sich Brandt so geäußert hat. Der Deutschland-Kurier verbreitet auf Facebook ein angebliches Zitat des Ex-Bundeskanzlers Willy Brandt (SPD). Demnach habe er gesagt: „Das Demonstrationsrecht ist kein Gnadenrecht, sondern ein Grundrecht.“ Der Beitrag vom 3. Januar wurde bislang rund 900 Mal geteilt (Stand: 7. Januar). Es gibt jedoch keine Belege, dass sich Brandt je so geäußert hat. Eine Suche in der Pressedatenbank Genios lieferte keine Treffer für das angebliche Zitat. Auch eine Google-Suche lieferte keine Hinweise, die die Echtheit des Zitats belegen würden. Stattdessen findet sich die Aussage in einem Internet-Blog von August 2020, zusammen mit einem Foto Willy Brandts. Als Zitat des Ex-Kanzlers ist der Satz aber dort nicht gekennzeichnet. Aussage passt zur Überschrift eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung von 2017, der nichts mit Willy Brandt zu tun hat Die Google-Suche nach dem Zitat führt außerdem zu einem Kommentar von Juli 2017 in der Süddeutschen Zeitung, der überschrieben ist mit dem Satz: „Das Demonstrationsrecht ist kein Gnadenrecht, sondern ein Grundrecht.“ Um Willy Brandt oder Äußerungen von ihm geht es in dem Artikel nicht, er handelt vom damaligen G20-Gipfel in Hamburg. Wir stießen über die Google-Suche zudem auf einen Facebook-Kommentar, der im März 2021 eine längere Version des Zitats Willy Brandt zuschrieb: „Niemand braucht eine Genehmigung der Regierung, wenn er gegen die Regierung demonstrieren will, das ist kein Gnadenrecht, sondern ein Grundrecht.“ Auch für diese Formulierung fanden wir in der Pressedatenbank Genios keine Treffer und keine Hinweise auf ähnliche Aussagen Willy Brandts. Auf der Webseite der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung sind einige Zitate des Ex-Kanzlers gelistet. Auch dort fanden wir die verschiedenen Versionen des angeblichen Zitats nicht. Willy-Brandt-Stiftung und Friedrich-Ebert-Stiftung finden keine Belege für eine solche Aussage Wir haben zudem bei der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung und beim Archiv der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) nachgefragt. Sven Haarmann vom Archiv der sozialen Demokratie der FES schrieb uns, dass er keinen Beleg für eine solche Äußerung Brandts finden könne: „Zwar lässt sich nie mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen, dass es sich um ein Zitat in einer gedruckten Publikation handelt, die bislang schlichtweg nirgendwo in einer digitalisierten Quelle online zu finden ist, aber die Wahrscheinlichkeit schätze ich als sehr gering ein.“ Auch Wolfgang Schmidt von der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung erklärte, dass er keinen Beleg für eine solche Äußerung des Ex-Kanzlers finden konnte. Zur längeren Version des angeblichen Zitats war im entsprechenden Facebook-Beitrag das Jahr 1968 angegeben. Dazu schrieb uns Schmidt, dass vor diesem Hintergrund ein möglicher Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung naheliegen könnte. Nach jahrelangen Debatten beschloss der Bundestag am 30. Mai 1968 die sogenannten Notstandsgesetze, die regeln, wie die Regierung etwa in einem Kriegs- oder Katastrophenfall handlungsfähig bleibt. Schmidt suchte nach dem Zitat in der Bundestagsrede Brandts vom 30. Mai 1968, doch auch dort ist keine solche Äußerung des damaligen Kanzlers zu finden. Als weiteren möglichen Bezugspunkt nannte Schmidt die Studierenden-Demonstrationen 1967/1968. In einem Interview im Juni 1967 mit dem Parlamentarisch-Politischen Pressedienst hatte sich Willy Brandt zu den Demonstrationen geäußert, allerdings anders als in dem angeblichen Zitat. Er sagte: „Das Recht auf Demonstration gehört zur freien Meinungsäußerung. Demonstration kann sogar zur demokratischen Pflicht werden. Dies sage ich unabhängig davon, ob ich mit den Demonstranten einverstanden bin. Allerdings […] gibt es für das Recht auf Demonstration eine Grenze, die nicht überschritten werden darf. Sie verläuft dort, wo aus Demonstration Provokation wird. Provokation führt stets zur Reaktion.“ Redigatur: Sarah Thust, Alice Echtermann
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  • German
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