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  • Bundestagswahl Aus dem Ausland waren rund 214.000 Wähler registriert 24.2.2025, 16:01 (CET), letztes Update: 24.2.2025, 16:03 (CET) Bei der vorgezogenen Bundestagswahl mit ihren knappen Briefwahl-Fristen hatten viele Deutsche im Ausland Schwierigkeiten, ihre Stimmen rechtzeitig abzugeben. Doch wie hoch ist der Anteil der Auslandsdeutschen an der Wählerschaft überhaupt? In sozialen Medien verbreitet sich die Behauptung, es gebe «3,5 Millionen im Ausland lebende Wähler». Sie alle hätten ihre Wahlunterlagen «nicht oder nicht rechtzeitig bekommen». Darum würden «6 Prozent Stimmen» fehlen und die Wahl «dürfte damit ungültig» sein. Stimmt das? Bewertung Nein, die Zahl stimmt nicht. Laut Bundeswahlleiterin hatten sich bis drei Tage vor der Wahl rund 214.000 Auslandsdeutsche in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Fakten Nach Schätzungen des Auswärtigen Amtes leben zwischen drei und vier Millionen Deutsche im Ausland - allerdings sind längst nicht alle von ihnen wahlberechtigt. Nur wer mindestens 18 Jahre alt ist, eine Verbundenheit zu Deutschland nachweisen kann und nicht länger als 25 Jahre dauerhaft fern der alten Heimat lebt, darf seine Stimme vom Ausland aus abgeben. Auslandsdeutsche müssen sich dafür rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nach Auskunft der Bundeswahlleiterin gab es zwei Tage vor dem Wahlsonntag «über 213.255 Eintragungen von Auslandsdeutschen in ein Wählerverzeichnis». Die Zahl der Registrierungen sei noch nicht endgültig und könne sich bis zum Wahltag erhöhen - allerdings nur geringfügig. Am Montag nach der Wahl lagen nach Angaben der Bundeswahlleiterin noch keine neueren Zahlen vor. Wahlbeteiligung aus Ausland nicht messbar Die Zahl der Auslandsdeutsche, die wählen wollten. lag also weit unter den behaupteten 3,5 Millionen. Bei der Bundestagswahl 2021 hatten sich rund 129.000 Auslandsdeutsche registrieren lassen. Wie viele im Ausland lebende Deutsche tatsächlich an einer Wahl teilnehmen, lasse sich hingegen nicht sagen, hieß es am Montag ergänzend auf dpa-Anfrage aus der Pressestelle der Bundeswahlleiterin. Diese Wahlbriefe würden in den zuständigen Gemeinden gemeinsam mit den Wahlbriefen der übrigen, in Deutschland lebenden Wahlberechtigten ausgezählt. Entsprechend könne die Bundeswahlleiterin weder zur Wahlbeteiligung noch zum Stimmverhalten der Auslandsdeutschen Aussagen treffen. Probleme bei der Stimmabgabe In zahlreichen Ländern haben deutsche Wähler von Frust bei der Briefwahl für die unter verkürzten Fristen stattfindenden Wahl berichtet. Bei der Bundeswahlleiterin kamen dazu viele Beschwerden an. Eine Parteienrechtsexpertin gab am Montag gegenüber der «Zeit» an, eine Wahlanfechtung wegen Auslandsdeutschen für chancenlos zu halten. (Stand: 24.2.25) Links Mitteilung der Bundeswahlleiterin (archiviert) Wahlleiterin zu Voraussetzungen für Auslandsdeutsche (archiviert) Bundestag zu Voraussetzungen (archiviert) § 12 Bundeswahlgesetz (archiviert) Artikel über Probleme bei puls24.at (archiviert) Meldung zu Problemen bei boerse.de (archiviert) Vorläufiges Ergebnis Bundestagswahl (archiviert) Artikel über Wahlanfechtung bei boerse.de (archiviert) «Mehr Demokratie» zu Wahl von Auslandsdeutschen (archiviert) Über dpa-Faktenchecks Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier. Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier. Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier. Schon gewusst? Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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