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| - Vorschrift ist Vorschrift
Mehlwürmer dürfen nur gekennzeichnet verkauft werden
14.2.2025, 17:16 (CET)
Verarbeitete Mehlwürmer dürfen in der Europäischen Union seit geraumer Zeit als Nahrungsmittel verkauft werden. Nun kursieren in sozialen Netzwerken Behauptungen, sie dürften «versteckt» in Umlauf gebracht werden. In einem verlinkten Artikel heißt es, solche Zutaten würden «nicht klar gekennzeichnet oder tauchen in verarbeiteten Lebensmitteln auf, ohne dass Verbraucher sich dessen bewusst sind». Die EU schreibt jedoch klare Angaben vor.
Bewertung
Die Behauptung, Mehlwurmpulver dürfe in Brot oder Nudeln versteckt werden, ist falsch. In der EU besteht eine Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittel, vor allem in Bezug auf Inhaltstoffe und mögliche Allergene. Diese gilt auch für die Verwendung von Mehlwurmpulver in anderen Lebensmitteln.
Fakten
Der Verkauf von gelben Mehlwürmern als Nahrungsmittel war im Jahr 2021 und 2022 genehmigt worden, nachdem die Regierungen der EU-Staaten dem zugestimmt hatten. Damals ging es um getrocknete sowie um gefrorene und pulverförmige Larven des gelben Mehlwurms (Tenebrio Molitor).
Seit Februar 2025 ist auch der Verkauf von UV-behandeltem Mehlwurmpulver als neuartiges Lebensmittel gestattet. Die UV-Behandlung erhöht den Vitamin-D-Gehalt des Pulvers, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Das Pulver kann beispielsweise Nudeln oder Backwaren beigemischt werden. Dies muss aber angegeben werden.
Die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hatte eine wissenschaftliche Bewertung vorgelegt, wonach der verarbeitete gelbe Mehlwurm für den Verzehr geeignet sei. Allerdings seien allergische Reaktionen möglich, vor allem bei bestehenden Allergien gegen Krustentiere oder Milben.
Alle Zutaten müssen angegeben sein
Innerhalb der Europäischen Union gelten strenge Lebensmittelkennzeichnungspflichten. Demnach müssen bei Nahrungsmitteln und Getränken ihre Zutaten und etwaige Zusatzstoffe deutlich lesbar und verständlich angeführt werden. Zudem müssen Informationen über Allergene angegeben werden.
«Neuartige Nahrungsmittel, wie beispielsweise Insekten, müssen vorschriftsgemäß gekennzeichnet werden, seien sie vorverpackt oder nicht», sagte eine Sprecherin der EU-Kommission auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). «Die Menschen in der EU können wählen, was sie essen und niemand zwingt sie, Würmer oder Insekten zu verzehren.» Die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit in der EU gehörten zu den strengsten weltweit.
Damit ein neuartiges Lebensmittel in Umlauf gebracht werden darf, muss es mehrere Schritte durchlaufen. Unternehmen beantragen die Zulassung bei der EU-Kommission. Anschließend untersucht die Lebensmittelbehörde EFSA das Nahrungsmittel auf seine Sicherheit und Verträglichkeit. Wenn auch die EU-Regierungen ihr Okay geben, kann das Produkt im europäischen Binnenmarkt angeboten werden. EFSA untersucht derzeit rund eine Handvoll weiterer Anträge zur Zulassung von Insekten als Nahrungsmittel.
(Stand: 14.2.2025)
Links
Behauptung bei Facebook (archiviert)
Durchführungsverordnung (EU)2025/89 zu UV-behandeltem Mehlwurmpulver(archiviert)
Durchführungsverordnung (EU)2022/169 zur Verwendung von Mehlwürmern (Tenebrio Molitor) (archiviert)
Durchführungsverordnung (EU) 2021/882 zur Verwendung getrockneter Mehlwurmlarven(archiviert)
EU-Verordnung 1169/2011 zu Verbraucherinformationen bei Lebensmitteln(archiviert)
Verbraucherzentrale zu Insekten als Nahrungsmitteln(archiviert)
Informationen der EU-Kommission zur Zulassung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver als Nahrungsmittel(archiviert)
Informationen zum Nahrungsmittelzulassungsverfahren in der EU(archiviert)
Informationen zur generellen Lebensmittelkennzeichungspflicht innerhalb der Europäischen Union(archiviert)
Wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zum Verzehr des gelben Mehlwurms (archiviert)
EU-Regelungen zur Angabe von Allergenen in Nahrungsmitteln (archiviert)
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