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  • Nein, der Rundfunkbeitrag soll nicht jährlich um knapp zwei Prozent steigen Der Rundfunkbeitrag solle bis 2029 jedes Jahr automatisch um knapp zwei Prozent erhöht werden, wird in einem viralen Facebook-Beitrag behauptet. Die Behauptung kursiert schon seit zwei Jahren – und ist falsch. Die „Rundfunkgebühr“ solle künftig jährlich automatisch um knapp zwei Prozent erhöht werden, wird in einem viralen Beitrag auf Facebook behauptet. Gehe es nach den Sendern, sollten die Beiträge bis 2029 von monatlich 17,50 Euro auf 21 Euro steigen, heißt es weiter. Der Facebook-Beitrag wurde bereits 2018 veröffentlicht, wird aber aktuell immer noch kommentiert und geteilt – insgesamt mehr als 200.000 Mal. Die Behauptung ist falsch. Die ehemalige „Rundfunkgebühr“, die seit 2013 Rundfunkbeitrag heißt, soll nicht jedes Jahr automatisch erhöht werden. Zum 1. Januar 2021 soll der Beitrag planmäßig von 17,50 Euro auf 18,36 steigen. Beschlossen ist das aber noch nicht. In dem Facebook-Beitrag wird auf einen Artikel des Express von 2017 verwiesen, der wiederum auf einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung von August 2017 verweist. Darin heißt es: „Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung werden [die öffentlich-rechtlichen Medien] im September den für sie zuständigen Bundesländern eine automatische Anpassung der Rundfunkbeiträge vorschlagen, durch welche die Gebühren schrittweise von heute 17,50 Euro auf 21 Euro im Jahr 2029 steigen sollen.“ Diese Reform trat aber nie in Kraft. Über eine mögliche Anpassung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2021 wird aktuell diskutiert Wichtig für den Kontext ist, zu wissen, wie der Rundfunkbeitrag überhaupt festgelegt wird. Die Rundfunkanstalten ARD, ZDF, Deutschlandradio und Arte legen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sogenannte Finanzbedarfsplanungen für vier Jahre vor, wie es auf einer Informationsseite der KEF heißt. Die Kommission überprüft diese und empfiehlt dann den Bundesländern gegebenenfalls Änderungen. Die Bundesländer legen die Höhe des Rundfunkbeitrags dann einstimmig in einem Rundfunkstaatsvertrag fest. Auf unsere Anfrage per E-Mail schrieb uns ein Sprecher des Beitragsservices, der unter anderem Bürgerinnen und Bürger bei Fragen um den Rundfunkbeitrag berät, dass eine Gruppe von Bundesländern 2017 das sogenannte Indexmodell vorgeschlagen hatte. Beim Indexmodell würde sich der Rundfunkbeitrag in festgelegten Zeitabständen automatisch um einen bestimmten Faktor erhöhen, etwa um den der Inflation. Der Initialvorschlag dafür kam damals von Schleswig-Holstein. Dieses Modell trat bisher aber nicht in Kraft, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung beispielsweise bereits im November 2019 berichtete. Deswegen sei nach wie vor das sogenannte KEF-Verfahren in Kraft, schrieb uns der Sprecher des Beitragsservices weiter. In ihrem letzten Bericht (Februar 2020) empfahl die KEF eine Beitragsanpassung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2021. Derzeit laufe das Ratifizierungsverfahren in den Länderparlamenten, schrieb uns der Sprecher. Der Beitrag wird nur angepasst, wenn alle Bundesländer zustimmen. Laut Medienberichten stimmten bisher alle Bundesländer für eine Anpassung – außer Sachsen-Anhalt. Dort werde noch darüber diskutiert, heißt es. Redigatur: Steffen Kutzner, Alice Echtermann Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: - Pressemitteilung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF): „KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro“, 20. Februar 2020 (Link) - Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung über den Vorschlag eines Indexmodells: „ARD und ZDF wollen höhere Gebühren“, 19. August 2017 (Link)
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