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  • Kein Wahlbetrug Bundeswahlordnung erlaubt auch Wahlurnen aus Pappe 27.2.2025, 14:42 (CET), letztes Update: 27.2.2025, 14:44 (CET) Rund um die Bundestagswahl taucht in den sozialen Medien immer wieder Desinformation über angeblichen Wahlbetrug auf. Auf Facebook verbreitet sich etwa rund um die Bundestagswahl 2025 ein Foto aus Hessen aus, das eine Wahlurne aus Pappe zeigt. Damit solle ein vermeintlicher Wahlbetrug «so einfach wie möglich gestaltet» werden. Bewertung Die Bundeswahlordnung schreibt kein bestimmtes Material für die Beschaffenheit von Wahlurnen vor. Das gilt in allen Bundesländern. Fakten Der Bundeswahlordnung zufolge müssen Wahlurnen mit einem verschließbaren Deckel ausgestattet sein. Bevor das Wahllokal öffnet, überprüft der aus mehreren Personen bestehende Wahlvorstand, dass die Urne leer ist. Dabei kontrollieren sich die Mitglieder wie bei allen Tätigkeiten, die den Wahlprozess betreffenden, gegenseitig. Nach der Überprüfung wird die Wahlurne geschlossen und darf bis zum Ende der Wahlzeit nicht geöffnet werden. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird sowohl vom Wahlvorstand als auch von der Öffentlichkeit überwacht. Einige Wahlvorstände sichern die Wahlurnen in ihren Wahlbüros mit Schlössern oder Siegeln. Die Bundeswahlleiterin betont jedoch, dass es keine Vorschrift gibt, die das verlangt - wie ein Faktencheck der Nachrichtenagentur dpa darlegt. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, den gesamten Wahlablauf, einschließlich der Stimmenauszählung, zu beobachten. Dies sichert die Integrität und Fairness des Prozesses. Diese Vorschriften gelten auch in Hessen. Besondere Anforderungen an das Material der Wahlurne bestehen nicht, bestätigte das Büro des hessischen Landeswahlleiters auf Anfrage der dpa. Wahlurnen aus Pappe sind kein Indiz für Wahlbetrug. Entscheidend sind die gesetzlichen Sicherungsmaßnahmen, die eine Manipulation verhindern und eine faire Wahl gewährleisten. (Stand: 27.01.2025) Links Facebook-Post mit Falschbehauptung (archiviert) Bundeswahlordnung § 51 (archiviert) und § 53 (archiviert) Bundeswahlleiterin über Wahldurchführung (archiviert) Bundeswahlleiterin über Wahlbeobachtung (archiviert) Bundeswahlleiterin über Desinformation (archiviert) dpa-Faktencheck über verschlossene Wahlurnen Über dpa-Faktenchecks Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier. Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier. Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier. Schon gewusst? Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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