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  • Das kommunale Wahlrecht für Ausländer gibt es bereits in 15 von 28 EU-Ländern Ein Artikel von Februar 2017 wird wieder auf Facebook geteilt. Es geht unter anderem um die Forderung, Einwanderern das kommunale Wahlrecht zu geben. Das brachte der Integrationbeauftragten Aydan Özoguz viel Kritik ein. Doch was steckt hinter dem Vorschlag? Im Jahr 2017 stellte die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz (SPD) einen Integrationsleitfaden vor, den sie mit einer Kommission im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt hatte. Kritik kam unter anderem von den Medien, wie der Tagesschau, die das Papier voll von „Allgemeinplätzen“ fand. Ein Teil des zwei Seiten langen Papiers betraf die Forderung nach dem kommunalen Wahlrecht für Einwanderer. Das kritisierte die CDU/CSU-Fraktion – so sagte Hans-Peter Uhl, der Vorschlag sei „verfassungswidrig“. Entscheidend ist, dass es sich um das Wahlrecht in den Kommunen handelt. Also die ganz lokale Interessensvertretung. Es geht nicht um das Wahlrecht für Landeswahlen oder die Bundestagswahl. Das Argument: die Leute sollen sich einbringen und auch politisch vertreten werden. Doch der Titel des Artikels der „Welt“ macht dies nicht klar. „Özoguz fordert Wahlrecht für Migranten ohne deutschen Pass“ lautet er. Alle EU-Bürger, die in Deutschland leben, haben dieses Recht. Und alle Deutschen können im EU-Ausland bei Kommunalwahlen abstimmen. Der Vorschlag war, dass auch Menschen, die nicht aus EU-Ländern kommen, bei den Lokalwahlen mitbestimmen können, ebenso an Volksentscheiden. Dafür sollte es Voraussetzungen geben, nämlich dass sie dauerhaft in Deutschland leben. Die „Welt“ zeigt zu ihrem Artikel ein Bild von einer Moschee. Dabei geht es um Migranten aus allen Ländern, die nicht Teil der EU sind. Also aus den USA, Russland, Südafrika oder auch Syrien. Doch mit der Moschee sorgt die „Welt“ bei Leuten für Aufregung, die sich von muslimischen Einwanderern bedroht fühlen. In 15 der 28 EU-Länder können solche nicht-EU-Ausländer bereits bei den kommunalen Wahlen abstimmen. Dazu gehören: Schweden, Finnland, Dänemark, Portugal, Irland und noch-EU-Mitgliedstaat Großbritannien.
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  • German
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