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  • Nein, Geimpfte zählen nicht als Ungeimpfte, sobald sie Symptome entwickeln Eine Behauptung wird hundertfach auf Facebook verbreitet: Per Definition im „Gesetzblatt“ würden geimpfte Menschen wieder als ungeimpft gezählt, wenn sie typische Corona-Symptome entwickeln. Das stimmt nicht und beruht auf einer falschen Interpretation einer Verordnung von Mai 2021. In diversen Facebook-Beiträgen (hier, hier und hier) wird seit Ende September ein nahezu identischer Text verbreitet: Laut „Gesetzblatt“ würden geimpfte Personen angeblich wieder als ungeimpft gelten, wenn sie Symptome wie Husten, Schnupfen oder Fieber entwickeln. In den Beiträgen wird zudem suggeriert, die Angaben zu den Menschen auf Intensivstationen seien falsch, da alle, die erkranken, per Definition als Ungeimpfte zählen würden. Der Text kursiert auch aktuell noch auf Facebook. Er ist nach unseren Recherchen irreführend. In vielen Beiträgen wird ein Screenshot eines Gesetzestextes geteilt. Es handelt sich um die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“, die im Mai 2021 von der Bundesregierung erlassen wurde. Darin werden am Anfang bestimmte Begriffe definiert. Tatsächlich steht dort, im Sinne der Verordnung sei „eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“. Eine asymptomatische Person sei wiederum eine Person, die keine der typischen Covid-19-Symptome wie Atemnot, Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweise. Doch die Schlussfolgerung, dass alle Geimpften in offiziellen Statistiken zu „Ungeimpften“ werden, sobald sie Symptome zeigen, ist falsch. Das gilt auch für Statistiken zu hospitalisierten Covid-19-Fällen. Die Begriffsdefinition bezieht sich nur auf diese Verordnung. Ihr Zweck war es, Lockerungen der Corona-Maßnahmen für immunisierte (also geimpfte oder genesene) und negativ getestete Personen einzuführen. Menschen mit typischen Corona-Symptomen wurden jedoch explizit davon ausgenommen. Das heißt, wenn Geimpfte solche Symptome hatten, galten die Lockerungen für sie nicht mehr. Vor diesem Hintergrund ist die Formulierung „eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person“ zu verstehen. Geimpfte werden nicht als „ungeimpft“ gezählt, sobald sie Covid-19-Symptome zeigen – sondern als Impfdurchbrüche Wir haben ähnliche Behauptungen bereits in den vergangenen Wochen in anderen Faktenchecks überprüft. Stets wurde behauptet, in Statistiken würden Geimpfte nur als geimpft zählen, wenn sie keine Symptome zeigen. Das ist jedoch grundsätzlich falsch. Vollständig geimpfte Menschen zählen in den Statistiken immer als geimpft. Sie werden nicht wieder zu Ungeimpften, sobald sie krank werden. Lediglich bei der Erfassung der sogenannten Impfdurchbrüche kommt es auf die Symptome an. Als Impfdurchbruch definiert das Robert-Koch-Institut (RKI) eine bestätigte Infektion einer vollständig geimpften Person nur dann, wenn sie krank wird. „Ein Impfdurchbruch würde also bspw. vorliegen, wenn eine Person, die vor einigen Monaten ihre zweite Impfung erhalten hat, sich nun mit SARS-CoV-2 ansteckt (positiver PCR-Test) und bspw. Halsschmerzen und Fieber entwickelt.“ Die Zahlen zu den Impfdurchbrüchen veröffentlicht das RKI in seinen Wochenberichten; die neuesten Daten finden sich im Bericht vom 28. Oktober 2021 ab Seite 21. Eine geimpfte Person, die infiziert ist, jedoch keine Krankheitssymptome entwickelt, zählt nicht als „Impfdurchbruch“. Das RKI hat aber auch eine Statistik für diese Fälle, auch sie werden also gezählt. Das haben wir bereits in einem anderen Faktencheck erklärt. Die Behauptung in den Facebook-Beiträgen ist also falsch. Die Impfung gegen Covid-19 schützt zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen, bietet aber keinen hundertprozentigen Schutz. Geimpfte Menschen, die trotzdem an Covid-19 erkranken, werden vom RKI als „Impfdurchbrüche“ gezählt – und nicht als „ungeimpft“. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium zum Beispiel auch der DPA für einen Faktencheck. Redigatur: Steffen Kutzner, Sarah Thust Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: - „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ vom 8. Mai 2021: Link - Informationen des RKI zur Wirksamkeit von Impfungen (Stand 18. Oktober 2021): Link (archiviert)
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