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  • BKA rechnet anders Fehlerhaft ermittelte Tatverdächtigenbelastungszahlen 22.5.2026, 16:07 (CEST) Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) soll Trends bei Kriminalität zeigen und statistisch belegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) legt einmal im Jahr eine ausführliche Statistik vor. Die Daten gehen zurück auf polizeiliche Erkenntnisse - also zum Beispiel begonnene Ermittlungsverfahren. Neben absoluten Zahlen enthält die PKS auch statistische Indikatoren. Einer ist die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ). Sie gibt den Anteil von Tatverdächtigen an bestimmten Bevölkerungsgruppen an. Allerdings liegen diese Zahlen in der PKS nicht für alle Gruppen und Deliktbereiche vor. In einem Artikel auf dem Portal «Nius» werden daher eigene Berechnungen von «validen Tatverdächtigenbelastungszahlen im Bereich der Sexualdelikte» angestellt. Eine Tabelle zeigt Werte aus der PKS sowie aus der allgemeinen Bevölkerungsstatistik und daraus abgeleitete Rechenergebnisse, in diesem Fall für Bevölkerungsgruppen wie «Deutschland ohne Ausländer», «Ausländer gesamt» sowie einzelne Nationalitäten wie Syrien und Afghanistan. Bewertung Keine validen Zahlen. Aus der Beschreibung der Rechenmethode geht hervor, dass die Tatverdächtigenbelastungszahlen anders errechnet wurden als vom BKA empfohlen. Fakten Die in der Tabelle gezeigten Zahlen für «Tatverdächtige je 100.000» und der «Faktor» sind Verhältniszahlen. Sie sollen angeben, wie viele Tatverdächtige bei schweren Sexualdelikten rechnerisch auf eine Gruppe von 100.000 Menschen kommen, konkret auf Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit syrischer, afghanischer, irakischer, algerischer und vietnamesischer. Zu diesen Nationalitäten gibt es in der PKS (Tabelle T62, Excel-Download) absolute Zahlen. Sie werden in «Nius»-Artikel in ein Verhältnis gesetzt mit Zahlen aus der allgemeinen Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamts (Destatis). Zum Teil sind die Verhältniszahlen somit Hochrechnungen, denn laut Destatis leben gar keine 100.000 Algerier in Deutschland, sondern deutlich weniger. In der rechten Spalte werden die berechneten Zahlen über einen Faktor miteinander verglichen. Er soll angeben, um wie viel höher oder niedriger die Werte im Vergleich mit dem für «Deutschland ohne Ausländer» sind. BKA rechnet anders Zu den verwendeten Zahlen heißt es, dass aus der Bevölkerungsstatistik nur «Männer über 14 Jahren» berücksichtigt worden seien. Bereits hier entsteht eine leichte Verzerrung, denn die Tatverdächtigenzahlen sind nicht nach diesen Kriterien gefiltert. Es sind also auch jüngere und weibliche Tatverdächtige enthalten. Zwar wird korrekterweise darauf hingewiesen, dass «kaum weibliche Tatverdächtige erfasst werden», was für den Bereich Sexualdelikte zutrifft, wie die PKS zeigt. Doch ganz genau passen Grundgesamtheit und Tatverdächtigenzahlen somit nicht mehr zueinander. Das BKA berechnet Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) nicht auf diese Weise, wie aus Angaben auf der Website und einer ausführlichen Antwort der Behörde auf eine dpa-Anfrage hervorgeht. Das BKA rechnet ebenfalls Altersgruppen heraus, und zwar grundsätzlich Kinder unter acht Jahren. Wohnsitz in Deutschland ist entscheidend Die Beschreibung der Rechenmethode des BKA zeigt zudem, dass bei der Rechnung im «Nius»-Artikel noch ein zweiter, größerer Fehler gemacht wurde. Die Tatverdächtigenzahlen in der Tabelle wurden direkt aus der PKS übernommen. Für die Berechnung von Tatverdächtigenbelastungszahlen dürfen laut BKA aber nur «in Deutschland ansässige Tatverdächtige» berücksichtigt werden. Was damit gemeint ist, erläutert das BKA auf dpa-Anfrage: Es handelt sich um Tatverdächtige, die einen Wohnsitz im deutschen Bundesgebiet haben. Nicht berücksichtigt werden damit etwa Touristen, Durchreisende oder Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, denn sie zählen auch nicht zur Grundgesamtheit der Wohnbevölkerung und können die Ergebnisse somit verzerren. In den öffentlich verfügbaren Zahlen in der PKS wird diese Unterscheidung nach Wohnsitz aber nicht gemacht. Damit eignen sie sich allerdings auch nicht zur Berechnung von Tatverdächtigenbelastungszahlen. Wenn das BKA diese selbst berechnet, werden die verwendeten Zahlen zunächst entsprechend aufbereitet. Weitere statistische Faktoren spielen eine Rolle Das Bundeskriminalamt selbst veröffentlicht nur ausgewählte Tatverdächtigenbelastungszahlen. Für Sexualdelikte, die unter den auch von «Nius» verwendeten PKS-Schlüssel 111000 (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich Todesfolge §§ 177, 178 StGB) fallen, liegen in einem Factsheet TVBZ zu verschiedenen Altersgruppen aufgeteilt nach Geschlecht sowie zu der Gruppe der deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen vor. Letztere ist etwas mehr als dreimal so hoch wie die TVBZ für deutsche Staatsangehörige. Einzelne Nationalitäten werden vom BKA nicht genannt. Im Jahr 2024 wies das BKA auf dpa-Anfrage zudem darauf hin, dass bei Vergleichen von Tatverdächtigen verschiedener Nationalitäten oder Herkunftsgruppen weitere Faktoren berücksichtigt werden müssten - etwa deren Altersstruktur oder die soziale Einordnung. So sind unter Zuwanderern anteilig mehr jüngere Männer als im deutschen Durchschnitt. Diese haben, unabhängig von ihrer Herkunft, generell ein höheres Kriminalitätsrisiko als andere Bevölkerungsgruppen. (Stand: 22.5.2026) Links PKS 2025: Tabellen zu deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen (archiviert; Download-Link archiviert) Genesis-Datenbank von Destatis (archiviert) BKA-Factsheets und IMK-Bericht zur PKS 2025 (archiviert; Factsheet archiviert) Bundeskriminalamt zur Berechnungsmethode (archiviert) Bundeszentrale für politische Bildung zu höherer Kriminalität junger Männer (archiviert) Über dpa-Faktenchecks Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier. Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier. Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier. Schon gewusst? 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