Ein Foto einer Dienstanweisung aus Niedersachsen bestätige, wer nicht abgeschoben werden will, werde nicht abgeschoben. Denn in der Dienstanweisung heißt es, dass die Bundespolizei eine auszuweisende Person, wenn sich diese aktiv oder passiv der Abschiebung widersetze, auf freien Fuß setzen und eigenständig in die ihr zugewiesene Unterkunft zurückreisen lassen könne.