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  • Teilweise falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Februar 2023 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen als verfassungswidrig erklärt. Ein Sprecher des Gerichts und eine Rechtsexpertin erklären, es stelle sich damit nicht hinter Kinderehen und habe das Verbot auch nicht gekippt. Denn Kinderehen dürfen weiterhin pauschal als unwirksam erklärt werden. Das Gesetz muss jedoch nachgebessert werden, um unter anderem Regelungen für die Folgen einer Unwirksamkeit zum Schutz von Minderjährigen zu schaffen.
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  • Teilweise falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat am 1. Februar 2023 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen als verfassungswidrig erklärt. Ein Sprecher des Gerichts und eine Rechtsexpertin erklären, es stelle sich damit nicht hinter Kinderehen und habe das Verbot auch nicht gekippt. Denn Kinderehen dürfen weiterhin pauschal als unwirksam erklärt werden. Das Gesetz muss jedoch nachgebessert werden, um unter anderem Regelungen für die Folgen einer Unwirksamkeit zum Schutz von Minderjährigen zu schaffen.
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